Entwicklung Handelohs zur „Summenden Kommune“

Entwicklung Handelohs zur „Summenden Kommune“ 150 150 Wählergemeinschaft Handeloh

Entwicklung Handelohs zur „Summenden Kommune“ – Fachkonzept zum Erhalt und zur Aufwertung der ökologischen Artenvielfalt der Gemeinde
Antrag zur Beratung im Gemeinderat 14.03.2019, vorbereitet im UBPA und VA

Sehr geehrter Herr Richter,

namens der Gruppe FWH/SPD beantrage ich:

Auf der Grundlage der Teilnahme am Wettbewerb „Summende Kommune“ lässt die Gemeinde Handeloh ein Fachgutachten erstellen, das Ziele und Maßnahmen zum Erhalt und zur Aufwertung der ökologischen Vielfalt der Gemeinde untersucht, beschreibt und begleitet.

Im ersten Schritt soll das Gutachten unter Einbeziehung verfügbarer Daten den Ist-Zustand ermitteln. Ausgangspunkt soll eine genauere Untersuchung der Ausgleichsfläche an der Wörmer Straße West sein, die für den Schutz der Wildbienen und anderer Insekten zum Sandtrockenrasen zu entwickeln ist. Ausgehend von dieser Fläche werden weitere Flächen und eine mögliche Flächenvernetzung in der Gemeinde ermittelt. Hier können unsere bisherigen Überlegungen zur Durchführung eines „Eh-da-Flächen“-Projektes (SV 17-064b) einbezogen werden.

In den weiteren Schritten soll das Gutachten den Zustand der Flächen sowie die mögliche Vernetzung der Flächen und das Vorkommen der Insektenarten auf diesen Flächen darstellen. Auf dieser Grundlage sind Ziele zu definieren, Maßnahmen vorzuschlagen und ein Pflegekonzept aufzustellen.

Nach Vorlage des Gutachtens erfolgt die Umsetzung des Entwicklungs-, Maßnahmen- und Pflegekonzeptes, immer mit fachlicher Begleitung und unter Beteiligung der Bürger, der Naturschutzverbände, der Landwirte und anderer Flächeneigentümer. Stichworte dazu: Einwohnerversammlungen, Workshops, Online-Forum, Übernahme von Patenschaften, Beteiligungs- und Bildungsangebote für Schule und Kindergarten etc.

Für die Erstellung des Gutachtens holt der Bürgermeister Angebote ein und lässt Fördermöglichkeiten prüfen. Haushaltsmittel sind aus dem laufenden Haushalt und, falls erforderlich, über einen Nachtragshaushalt bereitzustellen.

Mit freundlichen Grüßen
Harald Stemmler

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