Nach Klärung der Rechtslage, hebt der Rat gemäß § 106 Abs. 1 Satz 1 NKomVG den Beschluss vom 24.11.11, dem BGM obliege nur die repräsentative Vertretung der Gemeinde etc., mit 9:3 Stimmen wieder auf. Damit übernimmt BGM Heinrich Richter auch die Aufgaben des Gemeindedirektors für die weitere Wahlperiode dauerhaft.
Einstimmiger Beschluss, dass die bisherige Trennung von Gemeindedirektor + BGM in der Hauptsatzung, § 5, komplett gestrichen wird
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Auf Antrag von BGM Richter, Ratsbeschluss der Förderung des BVV durch Erhöhung des jährlichen Förderbetrags auf 7.000 € mit 9:1 Stimmen.
Vorlage einer Resolution des Gemeinderats (GR) zum möglichen Güterverkehr auf der Strecke der Heidebahn mit 10:3 Stimmen angenommen.