Wahl Heinrich Richters zum Bürgermeister (BGM) mit 7:5 Stimmen.
Ratsbeschluss gemäß § 106 Abs. 1 Satz 1 NKomVG mit 10:2 Stimmen, dass dem neugewählte BGM nur die repräsentative Vertretung der Gemeinde, der Vorsitz im Rat und Verwaltungsausschuss, die Einberufung dieser beiden Organe einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung im Benehmen mit dem Gemeindedirektor, die Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherren und ihre Pflichtenbelehrung obliegt, die übrigen Aufgaben aber durch einen Gemeindedirektor wahrgenommen werden.
Da die Opposition die von FWH/SPD unterstützte Wahl des Samtgemeindebürgermeisters Bostelmann zum Gemeindedirektor torpediert, und auch der alternative Vorschlag, den allgemeinen Stellvertreter des Samtgemeindebürgermeisters Hrn. Stefan Walnsch zu ernennen, eine Ablehnung durch Stimmengleichheit erfährt (Uwe Sieb fehlt), kommt es notfallmäßig zur Benennung von Heinrich Richter zum Ehrenbeamten auf Zeit und zur kommissarischen Übernahme des Amtes des Gemeindedirektors.