- Stellungnahme der GH zum Naturschutzgebiet Seeveniederungen:
Sachverhalt 1: Bei der Einrichtung des Naturschutzgebiets Seeveniederung will die GH betroffene Anlieger bei ihrer Stellungnahme unterstützen und entsprechende Hinweise in eine eigene Stellungnahme aufnehmen.
Sachverhalt 2: Die GH selbst ist durch das Regenrückhaltebecken (Einleitung in den Hollenbeck), die Einleitung des geklärten Abwassers der Jugendherberge in den Weseler Moorbach und die Fischteichanlage betroffen, die an das Naturschutzgebiet angrenzt. Geklärt werden muss noch, in welcher Weise vorhandene Wanderwege im neuen Naturschutzgebiet zu dokumentieren sind.
Der Rat beschließt einstimmig:
Die abgestimmte Stellungnahme der Mitglieder des Rates der GH wird in der vorliegenden Form verabschiedet.