17.05. 2021

17.05. 2021 150 150 Wählergemeinschaft Handeloh

Gemeinderat 17.05.2021:

  • Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu Bebauungsplan „Wörmer Straße-Ost“

Sachverhalt 1: Es geht um die Billigung der Entwürfe des Bebauungsplans „Wörmer Straße-Ost“, die Freigabe zur Öffentlichen Auslegung und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange durch den Rat.

Sachverhalt 2: Herr Kruse vom Planungsbüro Elbberg erläutert den B-Plan für das Neubaugebiet Wörmer Straße-Ost anhand einer Videopräsentation.

Sachverhalt 3: Von Bündnis 90/Die Grünen liegt ein Antrag zur Problematik der Oberflächenentwässerung im Plangebiet vom 12.2.2021 vor.

Insbesondere geht es um das Verlangen, das vorhandene Bodengutachten mit Beurteilung der Versickerungsfähigkeit der Ingenieurgesellschaft Dr.-Ing. Michael Beuße vom 17.8. 2020 zu bemängeln und einen Beratungsbedarf hierüber zu begründen, der faktisch zur Verschiebung der anstehenden Beschlussfassung führen möchte.

Gegenüber diesen Einwänden weist Herr Kruse ausdrücklich darauf hin, dass die Entwässerungsproblematik fachlich korrekt behandelt worden ist und auch jetzt zu noch anstehenden

Genehmigungen für Änderungen offensteht.

BM Richter schlägt vor, den TOP zurückzustellen, bis das Ingenieurbüro zur Problematik der Oberflächenentwässerung Stellung genommen hat, und ihn dann zur endgültigen Bera-

tung an die Fachausschüsse und den Rat zu verweisen.

Der Rat beschließt einstimmig: Das Bodengutachten wird als Anhang an die Auslegungsunterlagen angefügt.

Der Rat lehnt mit 7:4 Stimmen ab: Über die Oberflächenentwässerung soll in den Fachausschüssen weiter beraten werden.

Einstimmiger Beschluss mit 7:4 Stimmen unter namentlicher Abstimmung: Der Rat billigt die Entwürfe des Bebauungsplans „Wörmer Straße-Ost“ und beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

  • Antrag auf Änderung des B-Plans Nr. 11 Pferdekopf nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren:

Sachverhalt 1: Im Gebiet Pferdekopf ist vor, während und nach dem 2. Weltkrieg eine überwiegend mit Wochenendhäusern bebaute Siedlung entstanden.

Viele dieser Häuser wurden in der Folgezeit von den Eigentümern als Wohnhäuser umgenutzt, ohne die hierfür nötige Genehmigung einzuholen. Letzteres geschah aus Unkenntnis der rechtlichen Lage.

Zur Legalisierung der vorwiegenden Wohnhäuser der Siedlung wurde 2003 gemeinsam mit der Grundeigentümer-Gemeinschaft Pferdekopf e.V. der B-Plan Pferdekopf aufgestellt.

Im Zuge der Planung wurde es allen Grundeigentümern mit einem bebauten Grundstück freigestellt, ob dieses im B-Plan für Wochenendnutzung oder für dauerhaftes Wohnen festgelegt werden sollte. (Maximal Grundfläche Wochenendhäuser 60 m², Wohnhäuser 120 m².)

Um die Wertdifferenz zwischen Wochenend- und Wohnhäusern auszugleichen, wurden die Grundeigentümer, für die Wochenendnutzung entschieden hatten, mit nur 50 % an den anfallenden B-Plan-Kosten beteiligt.

Sachverhalt 2: Der Eigentümer eines in 2013 erworbenen Wochenendgrundstücks möchte nun auf diesem ein Wohnhaus von 120 m² Grundfläche bauen und sich dort mit 1. Wohnsitz anmelden. Er beantragt daher die Änderung B-Plans Nr. 11 Pferdekopf, gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren.

Sachverhalt 3: Der B-Plan Pferdekopf ist genehmigt worden unter der Bedingung, dass keine nachträgliche Bebauungsverdichtung erfolgt.

Beschluss mit 7:2 Stimmen: Die Gemeinde sieht von der Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des B-Planes ab.

  • Schutz des Gebietes Büsenbachtal in Handeloh-Wörme: Antrag Bündnis 90/Die Grünen, SV 02.17/168:

Sachverhalt 1: Der Antrag der Grünen weist auf die negativen ökologischen und sozialen Konsequenzen der touristischen Überflutung des Büsenbachtals hin und beantragt Maßnahmen zum Schutz des Büsenbachtals.

Sachverhalt 2: Der Antragsteller bittet mündlich um die Bildung eines interfraktionellen Tisches zur Lösung des Problems.

Einstimmiger Beschluss: Mitglieder des Rates der Gemeinde Handeloh wollen im engen Austausch mit der Unteren Naturschutzbehörde, dem Naturpark Lüneburger Heide, dem Handeloher Bürger- und Verkehrsverein, den Naturschutzverbänden, den ansässigen Gewerbetreibenden sowie den betroffenen Anwohnerinnen und Anwohnern baldmöglichst ein Lösungspaket erarbeiten und umsetzen.

  • Parkplatzsituation Büsenbachtal: Antrag der FWH/SPD-Gruppe zur Beratung in UBPA, VA und Rat, SV 02.17/173:

Sachverhalt 1: Die Gruppe FWH/SPD hat am 27.3.2021 zur Verbesserung der Parkplatzsituation am Büsenbachtal und zugleich zur Beruhigung wilden Parkens den Antrag gestellt,

  1. auf der Westseite der Handeloher Straße nördlich der Einmündung „Am Pferdekopf“ einen Kopfparkplatz einzurichten
  2. und zugleich an der Ostseite des Handeloher Weges zwischen der Kreuzung mit der Straße „Am Büsenbachtal“ bis zum Ende der nördlich davon gelegenen Besiedelung ein Halteverbot einzurichten
  3. sowie auf der Westseite der Handeloher Straße südlich der Kreuzung mit der Straße „Am Büsenbach Richtung Handeloh ein Parkverbot.

Sachverhalt 2: Die CDU hat ihrerseits am 29.4.2021, also kurz vor dem Termin für den UBPA am 3.5.2021, den Antrag gestellt, entlang der Westseite der Handeloher Straße von der Einmündung „Am Rahen“ bis zur Kreuzung mit der Straße „Am Büsenbach“ sowie 100 m nördlich des Abgangs „Am Pferdekopf“ eine Parkverbotszone einzurichten und die Einrichtung von Parkplätzen bis zur Erstellung eines umfassenden Verkehrskonzeptes zunächst zurückzustellen.

Sachverhalt 3: Es wird zunächst über den Antrag der CDU-Fraktion abgestimmt, da der BM diesen für den Weitergehenden hält.

Beschluss zur Ablehnung des CDU-Antrags mit 4:7 Stimmen.

Beschluss zur Annahme des Antrags von FWH/SPD mit 7:4 Stimmen.

  • Neuer Mietvertrag für das Rathaus Handeloh, SV 02.17/170:

Einstimmiger Beschluss: Die Gemeinde Handeloh beschließt, den zu erneuernden Mietvertrag ab 1.1.2021 gemäß dem beigefügten Entwurf für fünf Jahre mit folgender Änderung zu vereinbaren: „(2.1.) Der Mietgegenstand gemäß Ziffer 1.1 wird ausschließlich zur Nutzung als Gemeindebüro/Verwaltung und Büro für den Bürger- und Verkehrsverein vermietet“.

  • Sanierung Einmündung Höckeler Schulweg:

Einstimmiger Beschluss: Für die genannten Sanierungsarbeiten im Einmündungsbereich des Höckeler Schulwegs in die Wörmer Straße werden anhand einer detaillierten Leistungsbeschreibung Angebote eingehalt, anhand welcher der Auftrag der Sanierung anschließend vergeben werden soll.

  • Sanierung Teilbereiche des Heidekamp, SV 02.17/175:

Einstimmiger Beschluss: Für die genannten Sanierungsarbeiten im Heidekamp werden anhand einer detaillierten Leistungsbeschreibung Angebote eingeholt, anhand welcher der Auftrag zur Sanierung anschließend vergeben werden soll.

  • Sanierung Kreuzung Handeloher Straße/Am Büsenbach, SV 02.17/176:

Beschluss mit 7:4 Stimmen: Für die genannten Sanierungsarbeiten im Kreuzungsbereich Handeloher Straße/Am Büsenbach wird anhand einer detaillierten Leistungsbeschreibung eine Ausschreibung in Auftrag gegeben, anhand welcher der Auftrag anschließend vergeben werden soll.

  • Befreiungsantrag Café Schafstall, SV 02.17/177:

Sachverhalt 1: Die WC-Anlagen des Cafés Schafstall werden mit Billigung der Eigentümer auch von Besuchern des Büsenbachtals genutzt, die nicht Gäste im Café Schafstall sind. Die Kapazitätsgrenze der vorhandenen Anlagen ist offenbar bei weitem überschritten, so dass hier ein Neubau auf dem Gelände geplant wird.

Sachverhalt 2: Das Grundstück liegt in einem als dörfliches Mischgebiet (MD) ausgewiesenen Bereich des B-Plans Büsenbachtal, für den eine GRZ von 0,1 ausgewiesen ist. Da die GRZ durch die vorhandenen Gebäude bereits ausgenutzt ist, wird im Antrag auf Bauvorbescheid eine Überschreitung auf 0,12 = 20 % beantragt.

Sachverhalt 3: Nach Auskunft des LK Harburg wird die Überschreitung einer GRZ um 20 % nicht mehr als so gering angesehen, dass eine Befreiung erteilt werden kann. Daher wäre für eine Genehmigung des Bauvorhabens eine Änderung des B-Plans Büsenbachtal erforderlich.

Sachverhalt 4: Da die Erweiterung der WC-Anlage dem gesamten Büsenbachtal zugutekommt (Vermeidung von Verunreinigungen im Bereich des Büsenbachtals), ist dieses Bauvorhaben nicht nur im Sinne des Cafés zu sehen, sondern auch im Sinne der Gemeinde Handeloh. Daher würde eine Änderung des B-Plans zur Erhöhung der GRZ im MD-Gebiet von der Verwaltung begrüßt werden.

Einstimmiger Beschluss: Der Befreiungsantrag wird abgelehnt.

Einstimmiger Beschluss: Für die geplante Reorganisation der Sanitäranlagen für das Café Schafstall soll eine ausreichende Erhöhung der GRZ für den MD-Bereich im B-Plan ‚Büsenbachtal‘ durch eine B-Planänderung vorbereitet werden unter vorhergehender Vorbereitung durch einen städtebaulichen Vertrag. Die Vorhabenträgerin stell ihre Planung im Zusammenhang mit t dem städtebaulichen Vertrag vor.

  • Ausbau Wehlener Weg für Kutschen, Vorlage 02.17/178:

Sachverhalt 1: Im Anschluss an den asphaltierten Teil des Wehlener Weges soll der unbefestigte Abschnitt auf einer Länge von 1.000 m von Lunken befreit und somit für Kutschen befahrbar gemacht werden.

Sachverhalt 2: Es liegen die Angebote zweier Firmen vor.

Beschluss mit 6:4 Stimmen: Mit dem Ausbau des Wehlener Weges für Kutschen und des Meninger Weges bis zur Gemeindegrenze wird die Firma Heidebagger in 29646 Bispingen beauftragt. Angenommen wird das günstigere der beiden Angebote in Hohe von 15.155,60 € und das Angebot für den Meninger Weg in Höhe von 9.589,50 €.

  • Befreiungsantrag Handeloher Straße 59, Vorlage 02.17/179:

Sachverhalt: Ein Investor möchte auf dem Grundstück Handeloher Straße 59 drei Wohnhäuser mit Carports errichten. Zur Verfügung steh eine Grundstücksfläche von 2.738 m². Um die drei Häuser in der geplanten Größe bauen zu können, beantragt er eine Befreiung von der GRZ, die dort 0,1 beträgt. In Anbetracht der Möglichkeit, die Wohnhäuser mit geringerer Grundfläche oder nur zwei Häusern zu errichten, kann die Verwaltung die Befreiung in diesem Fall nicht empfehlen.

Beschluss mit 8:2 Stimmen und einer Enthaltung: Der Befreiungsantrag wird abgelehnt.

  • In nichtöffentlicher Sitzung: Nutzungskonzept und Veräußerung der Jugendherberge, SV 02.17/171:

Sachverhalt 1: Nachdem die Interessenten ‚Diamantweg‘, ‚KOJE‘ und ‚Wandererherberge‘ ihr Konzept inhaltlich und wirtschaftlich vorgestellt haben, soll entschieden werden, unter welchen Bedingungen und unter welcher Beibringung welcher zusätzlichen Unterlagen die Jugendherberge an einen der Interessenten verkauft werden und welcher Preis dafür verlangt werden soll.

Sachverhalt 2: Nach Auffassung der Verwaltung sollte vorzugweise ein Interessent mit einem Konzept zum Zuge kommen, für den eine Änderung des F-Plans nicht erforderlich wird. Ein vorhabenbezogener B-Plan, in dem die Einzelheiten der Nutzung festgelegt werden und dann nur mit Zustimmung der Gemeinde Handeloh (durch B-Plan-Änderung abgewandelt werden könne, soll nach Einigung mit dem Interessenten erstellt und auf dessen Konzept zugeschnitten werden.

Beschluss mit 7:3 und einer Enthaltung: 1. Die Gemeinde Handeloh bietet auf Basis der vorgelegten Nutzungskonzepte dem Interessenten „Wandererherberge“ die Jugendherberge zum Kauf an. 2. Der Bewerbergruppe „KOJE“ wird mitgeteilt, dass mit einem konkurrierenden Bewerber Vertragsverhandlungen geführt werden. Für den Fall, dass diese scheitern, wird die Gemeinde mit der Bewerbergruppe „KOJE“ Vertragsverhandlungen aufnehmen. 3. Der Bewerbergruppe „Diamantweg“ wird abgesagt.

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