- Bebauungsplan (B-Plan) „Wörmer Straße West“– hier: Bedingungen der von der Gemeinde anzubietenden Wohngrundstücke.
- Der Rat beschließt mit 12:1 Stimmen,
- Die Wohngrundstücke sollen auf der Grundlage von 86 €/m² angeboten werden.
- Die Sozialklausel für das 1., 2., und 3. Kind soll in gleicher Weise wie bei den Grundstücken in der Schulstraße angewandt werden: 5 % Nachlass je Kind, bis zu 3 Kindern.