- B-Plan „Wörmer Straße-Ost“ – Hier: Billigung des Vorentwurfs und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteilung gem. § 3 (1) BauGB und zur frühzeitigen Be-hördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB:
Sachverhalt: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen legen zu dieser SV 17-101 Änderungsanträge vor, die zunächst zur Abstimmung kommen:
1. Der Rat beschließt einstimmig: Die notwendigen Ausgleichsflächen zum Schutz von Natur und Umwelt sollen vordringlich innerhalb der GH und seiner Ortsteile gefunden werden.
2. Der Rat lehnt den Antrag zu Punkt 2. Mit 5:7 Stimmen ab: Die geplanten Erschließungsstraßen sollen so geplant werden, dass sie beidseitig mit Bebauung angebunden sind.
3. Der Rat beschließt einstimmig: Eine Erschließung von Grundstücken über den Mergelweg ist entsprechend der Vorgaben des F-Plans abzulehnen.
4. Der Rat beschließt einstimmig: Eine Durchfahrt zum Mergelweg für Müllfahrzeuge ist entsprechend des F-Plans abzulehnen.
5. Der Rat lehnt den Antrag zu Punkt 5. Mit 5:7 Stimmen ab: Am östlichen Rand des Plangebietes ist entsprechend der Vorgaben des F-Plans eine 10 m breite Begrünung vorzusehen.
6. Der Rat lehnt den Antrag zu Punkt 6. Mit 5:7 Stimmen ab: Entsprechend der Vorgaben und Planungen zur F-Plan Änderung wir die Geschosszahl auf 1 festgelegt.Auf Antrag von Herrn Stemmler beschließt der Rat nach Änderung des Antrags mit 7:5 Stimmen: Für die Grundstücke für Einfamilienhäuser wird die Geschosszahl 1 und für die der 3 Mehrfamilienhäuser und des Eckgrundstückes die Geschossflächenzahl 2 festgelegt.
7. Der Rat lehnt den Antrag zu Punkt 7. Mit 5:7 Stimmen ab: Die Grundflächenzahl wird, wie in den angrenzenden B-Plan Gebieten Mergelweg, Amselweg, Meisenweg und Wörmer Straße West mit 0,2 festgesetzt.
Auf Antrag von Herrn Stemmler beschließt der Rat nach Änderung des Antrags mit 7:5 Stimmen: Die Grundflächenzahl wird für die Einfamilienhäuser auf 0,2 und für die Mehrfamilienhäuser und das Eckgrundstück auf 0,3 festgesetzt.
8. Der Rat lehnt den Antrag zu Punkt 8. Mit 2:10 Stimmen ab: Das Gebiet wird als reines Wohngebiet ausgewiesen.
9. Der Rat beschließt einstimmig: Im Plangebiet werden nach Möglichkeit offene Gräben für die zusätzliche Ableitung des Oberflächenwassers vorgesehen.
10. Der Rat beschließt mit 5:3 Stimmen und 4 Enthaltungen: In der verbindlichen Bauleitplanung werden das Vorkommen und die Leitstrukturen der Fledermäuse konkretisiert und in die Planung einbezogen.
11. Der Rat beschließt einstimmig: In die Planung des B-Planes wird der Hinweis auf den städtebaulichen Vertrag aufgenommen.
Beschluss zum ursprünglichen Anliegen der SV 17-101 mit 7:5 Stimmen: Der Rat billigt die Vorentwürfe 2.1. und 3 des B-Plans „Wörmer-Straße-Ost“ und beschließt die frühzei-tige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
- B-Plan Amselweg-Ost
- a) Beschluss über die Abwägungsergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
b) Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (2) BauGB.
Der Rat beschließt zu a) mit 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen: Die Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen werden beschlossen.
Der Rat beschließt zu b) mit 7:2 Stimmen bei 3 Enthaltungen: Der Entwurf des B-Planes (Stand: Juli 2019) wird gebilligt. Auf dieser Grundlage wird die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB durchgeführt. Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB an der Planung beteiligt.
- Förderlichtlinie Baumpflege:
Beschluss einstimmig: Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte ‚“Förderrichtlinie Baumpflege“ zum Erhalt ortsbildprägender Bäume unter Berücksichtigung, dass der 2. Satz des § 1 gestrichen wird und als letzter Satz im § 1 folgender Satz ergänzt wird: Das beiliegende Baumschutzkataster kann auf Antrag überarbeitet werden.
- Breitbandausbau Inzmühlen:
Sachverhalt 1: Inzmühlen befindet sich in der Förderung des „Kommunalinvestitionsprogramm Niedersachsen“ (KIP). Dessen Mittel reichen nicht aus, um das gesamte Gebiet mit der Glasfaserversorgung zum Haus (FttB = Fibre to the Building) abzudecken. Zum größeren Teil ist daher nur Glasfaserkabel bis zum Verteiler (FttC = Fibre to the Curb) finanzierbar, von dort erfolgt die Weiterleitung zum Haus über die vorhandenen Kupferkabel. Die Leistung dieser Verbindung erreicht nur 50 Mbit/sec. Für einige Anwohner in Inzmühlen reicht das aus professionellen Gründen aber nicht aus. Inzmühlen soll daher aus dem KIP-Förderprogramm herausgenommen und in die Bund/Land-Förderung aufgenommen werden, die die FttB-Verbindung abdeckt.
Sachverhalt 2: Es würden dadurch zusätzliche Kosten von ca. 125.000 € für die GH entstehen, verteilt auf 20 Jahre.
Der Rat beschließt mit 11 Stimmen bei 1 Enthaltung: Die GH ist vorbehaltlich der Übernahme des Landkreises des auf ihn entfallenden Förderanteils bereit, den noch genau zu ermittelnden zusätzlichen Förderanteil der Gemeinde innerhalb der Bund-Land-Förderung des Breitbandausbaus in der Größenordnung von 125.000 € im Zahlungsmodus der Verteilung auf 20 Jahre zu übernehmen.
- Mietvertrag Rathaus:
Sachverhalt: Der Mietvertrag muss zum Jahresende 2019 mit Wirkung ab 2021 erneuert werden.
Beschluss einstimmig: Die GH beschließt, den zu erneuernden Mietvertrag ab 1.1.2021 für 10 Jahre zu vereinbaren und eine etwaige Mietanpassungsklausel darin an den Mietenspiegel für gewerbliche Vermietungen in Buchholz zu binden.